Du hast eine gute Geschäftsidee und möchtest dich damit selbstständig machen, ohne deine Haupteinnahmequelle aufs Spiel zu setzen? Dann ist vielleicht ein Nebengewerbe anmelden genau das Richtige für dich.
Das Nebengewerbe liegt momentan voll im Trend. Denn im Gegensatz zu einem Hauptgewerbe kannst du dieses mit deiner Arbeitsstelle vereinen und musst nicht direkt deine gesamte Existenz von deiner Geschäftsidee abhängig machen.
Wenn du einfach mal ausprobieren möchtest, wie deine Idee im Markt ankommt, ohne allzu viel zu riskieren, ist ein Nebengewerbe eine gute Möglichkeit für dich. Auch wenn es kein Hexenwerk ist, ein Nebengewerbe anzumelden, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Du möchtest schließlich vermeiden, in einer Kostenfalle zu landen oder rechtliche Konsequenzen zu erleiden. Keine Sorge, hier findest du alle notwendigen Informationen, damit dein Nebengewerbe zu einem Erfolg wird.
Was ist ein Nebengewerbe?
Ein Nebengewerbe ist eine nebenberufliche Selbstständigkeit, die du neben deiner Haupttätigkeit ausüben kannst. Ob als Student, Arbeitsloser, oder Angestellter – mit einer guten Idee kannst du dich nebengewerblich selbstständig machen.
Dabei musst du lediglich darauf achten, dass dein Nebengewerbe weder wirtschaftlich noch zeitlich den Haupterwerb übersteigen darf. Für Angestellte begrenzt sich die wöchentliche Arbeitszeit momentan auf 18 Stunden. Für Arbeitslose sind die Regeln etwas strenger: Hier sind 15 Wochenstunden die Obergrenze, und das nebengewerbliche Einkommen darf 165€ (ALG I), bzw. 100€ (ALG II) nicht überschreiten.
Studierende genießen etwas mehr Freiheit: Sie dürfen bis zu 20 Wochenstunden verüben und ein Einkommen von jährlich 4.880€, also 406€ monatlich, verdienen. Falls Semestergebühren oder andere Kosten anfallen, kann auch ein höheres Frei-Einkommen beantragt werden. Wenn du angestellt bist, solltest du unbedingt deinen Arbeitgeber über dein Nebengewerbe informieren. Du solltest auch darauf achten, dass deine Pflichten als Arbeitnehmer weiterhin erfüllt werden.
Aufgepasst: Dein Nebengewerbe darf keinesfalls zur Konkurrenz für deinen Arbeitgeber werden! Dann drohen rechtliche Konsequenzen kommen und eventuell sogar das Aus für deine Selbstständigkeit. Dein Nebengewerbe sollte also einen anderen Zweck haben als das Unternehmen deines Arbeitgebers und auch andere Produkte anbieten.
Wie du dich nebenberuflich selbstständig machst, ohne zu kündigen
Mit einem Nebengewerbe kannst du dich selbstständig machen, ohne deine Arbeitsstelle kündigen zu müssen. So kannst du erstmal schauen, wie dein Geschäft läuft, und umgehst die Risiken, die sonst mit einer Selbstständigkeit verbunden sind. Wichtig ist nur, dass du alles mit deinem Arbeitgeber abgesprochen hast. Außerdem darf dein Nebengewerbe nicht im Wettbewerb mit dem Unternehmen deines Arbeitgebers stehen, denn ansonsten drohen juristische Folgen.
Du musst auch sicherstellen, dass du deine Aufgaben als Angestellter weiterhin vollständig erfüllst. Auch der Gewinn deines Nebengewerbes darf dein Einkommen nicht übersteigen und du solltest nicht mehr als 18 Stunden wöchentlich für dein Nebengewerbe arbeiten.
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Ein Nebengewerbe anmelden kann als Zweiteinkommen sehr lohnenswert sein. Wichtige Vorteile sind:
- Du kannst deine Idee testen und das wirtschaftliche Potential beobachten
- Durch den Haupterwerb hast du ein geringeres finanzielles Risiko
- Bei Erfolg kannst du dein Nebengewerbe wachsen lassen und zum Hauptgewerbe ausbauen
- Du hast ein Zweiteinkommen
Wie viele andere fragst du dich vermutlich auch, ob du als Angestellter noch selbstständig sein darfst. Kann dir der Chef einen Strich durch die Rechnung machen? Keine Sorge, das kann er nicht. Du musst deinen Chef nicht einmal um Erlaubnis fragen – darüber informieren solltest du ihn allerdings trotzdem.
Der Arbeitgeber darf dir also nicht die Selbstständigkeit verbieten. Trotzdem ist es sogar deine Pflicht, ihn darüber zu informieren, womit du dich selbstständig machen möchtest.
Abgesehen davon gibt es nur zwei Punkte, die dir die Selbstständigkeit verbieten können: Deine Leistung wird durch die Doppelbelastung beeinträchtigt, oder dein Nebengewerbe steht in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber.
Der zweite Punkt ist jedoch recht unwahrscheinlich. Bei einer Selbstständigkeit geht es schließlich meistens darum, etwas Neues auszuprobieren.
Gewerbeanmeldung und weitere Formalitäten
Nicht nur dein Arbeitgeber, sondern auch die Behörden möchten über die Gründung deines Nebengewerbes informiert werden. Überraschenderweise macht es dabei gar keinen großen Unterschied, ob du nun ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden willst.
Zuerst musst du die Neugründung offiziell beim Gewerbeamt anmelden. Das ist weniger aufwendig, als es sich anhört: Du gehst zum Gewerbeamt, füllst ein Formular aus und zahlst eine Gebühr – fertig. Falls du freiberuflich arbeiten möchtest, brauchst du sogar nur eine formlose Mitteilung mit Angaben zu deiner Person und deinem Vorhaben zum Finanzamt zu schicken.
Wenn der erste Schritt erledigt ist, folgt noch ein zweiter. Innerhalb eines Monats nach der Neugründung deines Nebengewerbes musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit Angaben zum erwarteten Umsatz und Gewinn ausfüllen und an das Finanzamt schicken.
Von Amt zu Amt: das Nebengewerbe anmelden
Die wichtigste Adresse bei der Nebengewerbe-Anmeldung ist das Gewerbeamt. Jedoch entscheidet die gewählte Rechtsform, welche Ämter vorher besucht werden müssen.
Wenn du als Kaufmann, OHG oder Kapitalgesellschaft (also UG oder GmbH) gründen möchtest, folgt die Eintragung in das Handelsregister. Dazu gehören ein paar Kleinschritte, wie nachzuweisende Qualifikationen, Genehmigungen oder auch eine Sachkundeprüfung.
Nebengewerbe anmelden beim Gewerbeamt
Je nach Gewerbeform kannst du die Eintragung in das Handelsregister überspringen und direkt zum Gewerbeamt gehen. Für ein Nebengewerbe forderst du dort einen Gewerbeschein an.
Normalerweise findest du das Gewerbeamt in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du eine Genehmigung für Dein Nebengewerbe benötigst, kannst du dich bei der IHK oder HWK erkundigen.
Nebengewerbe anmelden beim Finanzamt
Nebengewerbe anmelden beim Arbeitsamt
Nebengewerbe anmelden beim Arbeitsamt
Falls du Mitarbeiter einstellen möchtest, musst du dich noch bei der Bundesagentur für Arbeit melden. Dort beantragst du eine Betriebsnummer, über die du deine Mitarbeiter bei der Sozialversicherung und der Krankenkasse anmeldest.
IHK oder HWK
Du bist kein Freiberufler und willst dich auch nicht mit einem landwirtschaftlichen Betrieb selbstständig machen? Dann musst du dich bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) oder der HWK (Handwerkskammer) anmelden. Als Handwerker meldest du dich bei der HWK und bei allen anderen Berufen bei der IHK.
Berufsgenossenschaft
Weniger intuitiv ist die Tatsache, dass du auch verpflichtet bist, Mitglied bei der für dich relevanten Berufsgenossenschaft zu sein. Das ist jedoch ein vorteilhafter Umstand: Deine Berufsgenossenschaft setzt sich für deine Interessen und die Interessen deines Berufsfeldes ein. Als Mitglied hast du direkten Einfluss und unterstützt die Berufsgenossenschaft.
Welche Rechtsform passt am besten?
Jede Neugründung braucht eine passende Rechtsform, auch ein Nebengewerbe. Über die Rechtsform werden Unternehmensgewinne besteuert und die Haftung geregelt.
Als Gründer eines Nebengewerbes stehen dir alle Rechtsformen offen. Es empfiehlt sich jedoch die Gründung eines Einzelunternehmens oder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Ersteres bezieht sich auf alleinige Gründung, und wenn du mit mehreren zusammen gründen möchtest, wählst du am besten die GbR.
Wenn du ein Einzelunternehmen gründen möchtest, kannst du viel Papierarbeit umgehen. Der Ablauf ist deutlich schneller und einfacher und du hast auch keine besonderen Buchführungspflichten, wie es zum Beispiel bei einer GmbH der Fall wäre. Solange dein Nebengewerbe ein Kleingewerbe mit weniger als 50.000 € Gewinn pro Jahr bleibt, brauchst Du kein eigenes Firmenkonto einzurichten. Für das Finanzamt reicht auch eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) aus.
Was sich bei der Steuer ändert
Als Inhaber eines Nebengewerbes kommen die Gewinne deines Unternehmens bei der jährlichen Steuererklärung dazu. Also: Dein Gehalt und deine Gewinne werden zusammen versteuert. Ein attraktiver Vorteil ist auch, dass du alle Anschaffungen, die du für dein Unternehmen brauchst, von der Steuer absetzen kannst. So kannst du dein zu versteuerndes Einkommen gut reduzieren.
Aber Vorsicht: Sollten die Ausgaben für dein Unternehmen ungewöhnlich hoch sein, kann das Gewerbeamt dir die Gewinnabsicht absprechen. Dann wird dein Nebengewerbe nicht mehr anerkannt und du kannst deine Anschaffungen nicht mehr von der Steuer absetzen.
Besonders für die erste Steuererklärung mit deinem Nebengewerbe kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater zu kontaktieren. Der kann dich professionell beraten und sowohl deinen Geldbeutel als auch deine Nerven schonen.
Was sich bei der Krankenversicherung ändert?
Da du als Inhaber eines Nebengewerbes im Regelfall immer noch über deinen Beruf versichert bist, ändert sich erstmal nicht viel. Es kann sein, dass sich deine Beiträge für die Krankenversicherung erhöhen, da der Gewinn deines Nebengewerbes mit berechnet wird. Bei der Rente ändert sich auch erst einmal nichts. Das bedeutet aber auch, dass du später keine Veränderung in der Rente bemerken wirst, die Du bekommst.
Erst ab einem bestimmten Einkommen unterliegt deine Selbstständigkeit der Rentenversicherungspflicht. Um hier keinen Fehler zu machen, kannst du dich ganz einfach bei deinem Rentenversicherungsträger erkundigen, wo die Grenze bei deiner Selbstständigkeit liegt.
Als Student selbstständig machen
Selbständig als Student – das ist genauso cool, wie es sich anhört, und auch problemlos möglich. Solange du deine Selbstständigkeit als Nebengewerbe anmeldest und dies auch anerkannt wird, kann deiner Sozialversicherung auch nichts passieren. Denn als Student kannst du bis zu deinem 25. Lebensjahr kostenfrei bei der Familienversicherung mitversichert sein.
Damit deine Selbstständigkeit als Nebengewerbe gewertet bist, solltest du zwei Dinge beachten: der wöchentliche Arbeitsaufwand darf 20 Stunden nicht überschreiten und auch dein Monatseinkommen hat eine Obergrenze von 445€. Jedoch wird das Monatsgehalt auf das gesamte Jahr über verteilt als Durchschnitt berechnet: Du darfst also in manchen Monaten mehr verdienen, solange du als Ausgleich in anderen Monaten weniger verdienst.
Bevor du dich als Student selbstständig machst, ist es sinnvoll, dass du dich sowohl mit der Krankenkasse als auch mit dem BAföG Amt (falls Du BAföG beziehst) auseinandersetzt. Ansonsten kann es sein, dass du unwissentlich Grenzen überschreitest und von einem oder sogar beiden ausgeschlossen wirst.
Selbstständigkeit in der Arbeitslosigkeit – wie passt das zusammen?
Auch wenn du arbeitslos bist, kannst du dich mit einem Nebengewerbe selbstständig machen. Wenn du noch gegründet hast, bevor du deinen Hauptberuf verloren hast und dein Nebengewerbe noch nicht genügend Gewinn erzielt, um davon leben zu können, kannst du dich arbeitslos melden. Dann bleibst du über die Arbeitsagentur sozialversichert und erhältst Arbeitslosengeld 1 und darfst sogar weiterhin so viel verdienen wie zuvor. Dein Nebengewerbe darf jedoch nicht mehr als 15 Wochenstunden in Anspruch nehmen.
Du kannst auch während oder kurz vor der Arbeitslosigkeit ein Nebengewerbe gründen. Dann darf der Gewinn jedoch die Monatsgrenze von 165 € nicht überschreiten. Ansonsten wird dir das Arbeitslosengeld gekürzt. Auch wenn du auf die Idee kommst, dein Einkommen durch Anschaffungen für dein Nebengewerbe zu verringern, solltest du das lieber lassen. Denn die Arbeitsagentur ist bei der Anerkennung von Kosten ungewöhnlich streng.
Wer kann beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden?
Die Antwort auf diese Frage ist ganz einfach: Jeder! Oder zumindest alle, die eine gute Idee haben und Lust haben, die Selbstständigkeit auszuprobieren. Du brauchst keine besonderen Startvoraussetzungen, wie eine immense Geldsumme als Startkapital oder einen BWL-Abschluss. Wenn du möchtest, kannst du ein Nebengewerbe anmelden und kommst dabei auch nicht in die Gefahr von Existenzängsten. Durch deinen Hauptberuf bleibst du immer abgesichert und brauchst nur noch durchzustarten.
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Muss ich meinen Chef über das Nebengewerbe anmelden informieren?
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Fällt das Nebengewerbe automatisch unter die Kleinunternehmerregelung?
Grundsätzlich darf sich jeder mit einem Nebengewerbe selbstständig machen. Dabei ist es jedoch sogar Pflicht, den Chef von dem Vorhaben zumindest zu informieren. Verbieten darf dieser das erst, wenn du die Pflichten gegenüber deinem Arbeitgeber nicht erfüllen kannst. Das bedeutet: Dein Nebengewerbe darf kein Konkurrent von Deinem Chef sein und du musst weiterhin Deine Arbeit genauso sorgsam erledigen wie zuvor. Außerdem solltest du vor der Gründung noch einmal genau deinen Arbeitsvertrag ansehen.
Auch hier ist die Antwort klar und einfach: Nein. Natürlich gibt es Nebengewerbe, die auch Kleingewerbe sind, jedoch gibt es wichtige Unterschiede zu beachten. Ein Kleingewerbe ist niemals im Handelsregister eingetragen, also eine GmbH kann zum Beispiel gar kein Kleingewerbe mehr sein. Ein Einzelunternehmen im Nebengewerbe hingegen gilt auch als Kleingewerbe.
Muss ich mich bei der Anmeldung des Nebenerwerbs sozial versichern?
Zum Zeitpunkt der Gründung deines Nebengewerbes kannst du meistens noch über deinen Hauptberuf versichert bleiben. Solltest du allerdings Erfolg mit deiner Selbstständigkeit haben und die Einkünfte überschreiten die Versicherungspflichtgrenze, so hast du die Wahl, ob du dich privat oder gesetzlich versichern lassen möchtest.
Bei der Wahl kommen noch einmal einige Fragen auf dich zu. Doch das wichtigste Kriterium ist die Beitragserhöhung. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden unabhängig von deinem Einkommen erhoben, während die gesetzliche Krankenversicherung die Beiträge in einem gewissen Prozentsatz von deinem Einkommen abhängig machen, bis du an die Obergrenze stößt. Wenn du besonders viel Gewinn erzielst, kann es sich also lohnen, eine private Versicherung abzuschließen.
Unser Fazit: Nebengewerbe anmelden
Ob du schon länger die Idee hast, dich selbstständig zu machen, oder gerade darüber nachdenkst: ein Nebengewerbe ist die beste Methode, die Selbstständigkeit auszutesten. Du kannst deine Geschäftsidee ausprobieren und dich kreativ austoben, ohne deinen Hauptberuf und deine finanzielle Freiheit zu riskieren. Folge dabei stets dem Motto: In kleinen Schritten zu großen Zielen!