Ich-AG gründen: Förderprogramm und Gründungszuschuss nutzen

Frau benutzt Laptop auf Sofa

Arbeitslosigkeit und Existenzgründung. Passt das zusammen? Der Gesetzgeber hat das im Jahr 2003 mit dem Gesetzpaket „Hartz II“ eindeutig mit „Ja“ beantwortet. Inhalt dieses Pakets war unter anderem das Konzept der so genannten Ich-AG. Die Regierung wollte auf diesem Weg ein Zeichen in der Arbeitsmarktpolitik setzen, sowie Arbeitslosen den Einstieg in die Selbständigkeit erleichtern.

Man erhoffte sich so, einen positiven Effekt bei der Langzeitarbeitslosigkeit und dem Fachkräftemangel auszulösen.

Existenzgründer wurden bis ins Jahr 2006 mit einem Existenzgründungszuschuss unterstützt. Dieser Zuschuss wurde auch umgangssprachlich „IchAG“ genannt.

für Arbeitslosengeldempfänger war und ist die Unternehmensgründung kein einfaches Unterfangen.

Viele Regelungen und Vorschriften haben sich in den letzten Jahren verändert.

Ich-AG – moderne Alternativen für Gründer und Selbständige

Die Themen Selbständigkeit und Existenzgründung sind spätestens seit Beginn der Pandemie wieder Omnipräsent. Viele Arbeitnehmer haben sich mit Kurzarbeit abgefunden oder verrichteten Ihre Arbeit aus dem HomeOffice.

Mit der Pandemie schwanden aber auch viele Arbeitsplätze und der ein oder andere bemerkte, dass sein Arbeitsplatz doch nicht so sicher war, wie eigentlich angenommen. Viele Unternehmen halten sich auch jetzt noch gerade so über Wasser. Sie kämpfen immer noch mit den vergangenen schwierigen Monaten. Es wird vermutet, dass die große Insolvenz-Welle erst noch kommt. Die damit verbundene höhere Anzahl an Arbeitslosen kann dafür sorgen, dass sich ehemals Angestellte nach einer Alternative umsehen.

Vielleicht fragst Du Dich ja auch, ob es nicht einen anderen Weg als die Beschäftigung im Angestelltenverhältnis gibt. In diesem Artikel wird dir verständlich erklärt wie und wo du Unterstützung auf dem Weg zur Existenzgründung erhalten kannst und wie du an einen Gründungszuschuss kommst.

Das Arbeitsamt fördert den Weg aus der Arbeitslosigkeit

Der veraltete und umgangssprachliche Begriff der „IchAG“ findet auch heute noch Verwendung. Unternehmen, die eine Förderung in Form des Gründungszuschusses erhalten, bezeichnen viele nach wie vor als Ich-AG.

Der Begriff „IchAG“ war und ist auch heute keine offizielle amtliche Bezeichnung.

Das Ursprungskonzept der „IchAG“ existiert in der damaligen Form also nicht mehr.

Der Existenzgründungszuschuss wurde bis 2006 gewährt und in diesem Jahr abgelöst durch den sogenannten Gründungszuschuss. Am 29.11.2011 gab es eine einschneidende Veränderung bei Gewährung des Gründungszuschusses. Vorher hatte man einen Rechtsanspruch auf den Zuschuss, wenn man alle Voraussetzungen erfüllte.

Mit der Änderung der Rechtslage wurde aus diesem Rechtsanspruch eine Ermessensleistung. Du  benötigst also die Genehmigung von deinem zuständigen Sachbearbeiter. Versuche deinen Sachbearbeiter von der Geschäftsidee und dem zukünftigen Erfolg deines Unternehmens zu überzeugen. Du benötigst dazu einen Businessplan und ein geprüftes erfolgsversprechendes Unternehmenskonzept um zu überzeugen.

Es ist zudem überaus ratsam, sich dahingehend rechtezeitig über die Inanspruchnahme eines Beratungsgesprächs mit Gründungsexperten zu informieren.

Für die Genehmigung deines Antrags müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

– Du musst arbeitslos sein und Arbeitslosengeld I beziehen

– Bei Antragsstellung musst du mindestens einen Tag ALG 1 bezogen haben und

– Mindestens einen Restanspruch von 150 Tagen vorweisen können

– Die angestrebte selbständige Tätigkeit muss hauptberuflich erfolgen

Förderzeitraum und Dauer der Unterstützung

Wenn du überzeugt hast und dein Gründungszuschuss bewilligt wurde kannst du mit folgenden Leistungen rechnen:

In den ersten 6 Monaten wird dir weiter ALG 1 gezahlt plus 300 Euro zur sozialen Absicherung.

Wenn die 6 Monate abgelaufen sind, kannst du eine Verlängerung auf Antrag erwirken.

In dieser zweiten Phase erhältst du für maximal 9 weitere Monate die 300 Euro für die soziale Absicherung.

Neben dem Gründungszuschuss gibt es auch weitere Förderprogramme für ALG-I-Bezieher. Einige werden von der EU gesteuert, andere vom Bund oder von den Ländern. Für genauere Informationen kannst du dich bei der IHKinformieren.

Wenn du ALG-II-Empfänger bist, sind die Leistungen leider deutlich geringer.

Du bekommst maximal 50% der Regelleistung und diese kann in manchen Fällen sogar auf 20% fallen. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Bedarf des Antragstellers und der Größe der Bedarfsgemeinschaft ab, in der er lebt.

So beantragst Du Deinen Gründerzuschuss

Vor deiner Beantragung solltest du auf jeden Fall erst einmal einen Beratungstermin bei der Arbeitsagentur wahrnehmen.

Du musst der Agentur für Arbeit auch nachweisen, dass du die nötigen Kenntnisse, Berechtigungen sowie Qualifikationen für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit mitbringst. Dies kannst du durch fachliche und unternehmerische QualifikationsnachweiseBerufserfahrung oder über Teilnahmen an Maßnahmen zur Vorbereitung für eine Existenzgründung nachweisen.

Du musst die Tragfähigkeit deiner Existenzgründung offiziell nachweisen. Dafür benötigst du eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle.

Fachkundige Stellen sind insbesondere:

  • IHK
  • Handwerkskammern/ Innung
  • Berufsständische Kammern
  • Fachverbände
  • Kreditinstitute

Die fachkundigen Stellen benötigen ebenfalls Unterlagen von dir, damit man dir eine Stellungnahme aushändigen kann.

Dies sind sehr häufig:

  • Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens
  • Lebenslauf
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau

Ein Businessplan sowie ein handfestes erfolgsversprechendes Konzept sind also essentiell für die Gewährung deines Gründungszuschusses und auch grundsätzlich sehr wichtig für dein zukünftiges Unternehmen. Denn je besser und realistischer dein Businessplan ist, desto größer sind deine Erfolgsaussichten.

Liegt der Agentur letztendlich alles vor, wird dir der Gründungszuschuss ausgezahlt und die Reise in die Selbständigkeit beginnt.

An dieser Stelle noch einmal der Hinweis für dich: Du musst deinen Gründungszuschuss persönlich beantragen!

Das müssen Selbständige bei der Gründung beachten

Die Ich-AG ist Geschichte, doch das ist sogar gut. Wie du sicherlich gemerkt hast, müssen sehr viele Dinge beachtet werden, wenn du den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen möchtest. Um in die Selbständigkeit zu starten, gibt es neben dem Gründungszuschuss auch noch andere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.

Ein klassischer Online Kredit kann sich durchaus als sinnvoll erweisen. Hierbei solltest du allerdings die verschiedenen Anbieter gründlich miteinander vergleichen damit du letztendlich nicht zu viel für deinen Kredit bezahlst beziehungsweise zu lange abbezahlst.

Der KfwGründerkredit ist eine weitere Kreditvariante. Die kfwFörderbank bietet Gründern die Möglichkeit sich besonders am Anfang der Selbständigkeit finanziell flexibel aufzustellen. Die Antragstellung kannst du mit deiner Hausbank abwickeln.

Florian
Florian
Mein erstes Unternehmen habe ich bereits im zarten Alter von 21 Jahren im Studium gegründet. Wirklich erfolgreich war das ganze nicht, aber viele Jahre später stehe ich auf eigenen Beinen und verdiene online im Internet gutes Geld. Auf bizFM teile ich einige meiner persönlichen Ansichten und Erfolgsrezepte.
Florian
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Mein erstes Unternehmen habe ich bereits im zarten Alter von 21 Jahren im Studium gegründet. Wirklich erfolgreich war das ganze nicht, aber viele Jahre später stehe ich auf eigenen Beinen und verdiene online im Internet gutes Geld. Auf bizFM teile ich einige meiner persönlichen Ansichten und Erfolgsrezepte.

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