Gründungszuschuss 2023: Alle Infos zur erfolgreichen Beantragung

Euro Banknoten und Münzen auf Tisch neben Laptop

Du befindest dich in der Arbeitslosigkeit und möchtest endlich wieder in das Berufsleben starten? Dann kann das genau der Anstoß sein den du brauchst, um den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen.
Hier findest du alle Infos, die du brauchst, um deinen Gründungszuschuss zu beantragen.

Aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit

Wenn du in der Arbeitslosigkeit bist, kann die Welt manchmal ziemlich trüb aussehen. Die Arbeitssuche gestaltet sich eventuell sehr schwierig und viele Arbeitgeber lehnen dich ab.
Vielleicht kann das aber genau der Anstoß sein, den du brauchst, um dein eigenes Unternehmen zu gründen. Viele wagen den Schritt aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit. Sei auch du einer davon!
Mit dem Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit kannst du das nötige Startkapital erhalten und deine Geschäftsidee realisieren. Das beste daran: Du brauchst den Gründungszuschuss nicht zurückzuzahlen – auch wenn du die Selbstständigkeit später wieder beendest.

Was ist der Gründungszuschuss eigentlich?

Der Gründungszuschuss wird von der Agentur für Arbeit gewährt. Er soll Gründer, die aus der Arbeitslosigkeit aus gründen, in der ersten Phase nach der Gründung finanziell unterstützen. Solange deine Einnahmen noch nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Absicherung ausreichen, greift dir der Gründungszuschuss dabei unter die Arme. Und: Je höher dein Gehalt vor der Arbeitslosigkeit war, desto höher wird auch der Gründungszuschuss ausfallen!

Wer wird gefördert?

Du kannst einen Gründungszuschuss beantragen, wenn du aus der Arbeitslosigkeit ein Unternehmen gründen möchtest. Die Agentur für Arbeit unterstützt Existenzgründer, die zum Startzeitpunkt der Selbstständigkeit über mindestens 150 Tage einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Wer kann einen Gründungszuschuss bekommen?

Jeder, der Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, kann einen Gründungszuschuss beantragen. Allerdings hast du keinen Rechtsanspruch, da der Gründungszuschuss keine Pflichtleistung darstellt. Ob dir der Gründungszuschuss bewilligt wird, liegt im Ermessen eines Sachbearbeiters der Bundesagentur für Arbeit. Dort hat jedoch die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit Priorität.
Das bedeutet, wenn du gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt hast, wird dir der Gründungszuschuss vermutlich nicht gewährt. Du kannst deine Chancen jedoch auf unterschiedliche Wege erhöhen.
Je früher du dich in deiner Arbeitslosigkeit um die Förderung bemühst, desto höher ist die Chance, diese auch zu erhalten. Du kannst dich auch an Existenzgründungsberatungen, Berufsverbände und die Industrie- und Handelskammern wenden. Dort kannst du eine Fortbildung im Rahmen eines Existenzgründerseminars absolvieren.

Wichtigste Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Ein Gründungszuschuss wird nicht jedem gewährt. Es gibt einige Voraussetzungen, die du erfüllen musst:

  • Du warst in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt und bist darin arbeitslos geworden.
  • Dein Alter beträgt nicht mehr als 65 Jahre.
  • Du hast noch für mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I).
  • In der Vergangenheit hast du bereits für mindestens einen Tag ALG I bezogen.
  • Du übst deine angestrebte Selbstständigkeit hauptberuflich (mind. 15 Stunden die Woche) aus. Engagement und Wille sind deutlich erkennbar.
  • Du kannst eine persönliche und fachliche Eignung für deine Selbstständigkeit vorweisen: Engagement, Zuverlässigkeit und pünktliches Erscheinen zu den Terminen bei der Bundesagentur für Arbeit. Bei Zweifeln kannst du dazu verpflichtet werden, an Existenzgründungskursen oder anderen Maßnahmen zur Eignungsfeststellung teilzunehmen.
  • Einen Nachweis für die wirtschaftliche Tragfähigkeit deiner Existenzgründung kannst du vorweisen, den du über die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z. B. Banken, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Gründungszentren, Steuerberater) erhältst. Der Nachweis beinhaltet das Urteil der Fachleute über den langfristigen Erfolg deiner Selbstständigkeit.
  • Du hast keinen ausgezahlten Gründungszuschuss in den letzten 24 Monaten erhalten.
  • Die Vermittlungsversuche in eine abhängige Beschäftigung bleiben erfolglos.

Was wird 2022 gefördert?

Grundsätzlich werden alle Bereiche der Selbstständigkeit gefördert. Sobald du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du eine Förderung beantragen. Achte darauf, dass deine Geschäftsidee eine Zukunft hat und Erfolg verspricht. Dann sind deine Chancen besonders hoch, dass du einen Gründungszuschuss erhältst.
Wichtig ist auch, dass du die notwendigen Kenntnisse mitbringst, die du brauchst, um deine Geschäftsidee zu verwirklichen. Das bedeutet, dass du die fachlichen und persönlichen sowie materiellen Voraussetzungen erfüllst, um dich selbstständig zu machen. Setze dabei auf überprüfbare Fakten, denn dein großes Selbstbewusstsein und Träume sind zwar essentiell, reichen zur Überzeugung jedoch nicht aus.

Förderdauer und Höhe des Gründungszuschusses

Die Förderdauer hängt von deiner individuellen Situation und dem Erfolg deines Unternehmens ab. Insgesamt kannst du über 15 Monate gefördert werden. Der Gründungszuschuss unterteilt sich dabei in zwei Phasen:

1. Phase (6 Monate)
Wenn dir der Gründungszuschuss gewährt wird, erhältst du über sechs Monate eine finanzielle Unterstützung in der Höhe deines monatlichen Arbeitslosengeldes (ALG I) und 300 € für deine soziale Absicherung (Kranken- und Pflegeversicherung oder Altersvorsorge).

2. Phase (9 Monate)
Nach Abschluss der ersten Phase kannst du die Verlängerung des Gründungszuschusses über neun Monate beantragen. Sollte dein Antrag bewilligt werden, so erhältst du weiterhin die 300 € zur Unterstützung deiner sozialen Absicherung.

Gut zu wissen: Du erhältst deinen Gründungszuschuss immer rückwirkend am Ende des Monats. Wenn du also im Juni gegründet hast, erhältst du deine erste Zahlung im Juli.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Gründungszuschuss richtet sich nach deinem ALG I. Dieses hängt von deinem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate. Auch der Arbeitsort, die Lohnsteuerklasse und Kinder werden mit beachtet. Allerdings gibt es eine Obergrenze, die bei 2.500 € im Monat liegt.
In den ersten sechs Monaten erhältst du im Rahmen des Gründungszuschusses dein ALG I plus 300 € pro Monat. Danach kannst du noch für weitere neun Monate eine Förderung über 300 € im Monat beantragen, sodass sich der Gründungszuschuss über maximal 15 Monate erstrecken kann.
Demnach kannst du einen Gründungszuschuss von bis zu 20.000 € insgesamt erhalten. Meist beläuft sich dieser jedoch auf einen Gesamtbetrag zwischen 10.000 € und 15.000 €. Den Betrag brauchst du nicht zurückzuzahlen.

Wie lange bekomme ich Gründungszuschusses: Dauer der Förderung 2022?

Wie schon erläutert, wird der Gründungszuschuss in zwei Phasen unterteilt. Die erste Phase dauert sechs Monate und du wirst monatlich mit deinem ALG I plus 300 € Zuschuss unterstützt.
Danach kannst du die zweite Phase des Gründungszuschuss beantragen. Diese kann neun Monate dauern. Dabei fällt das ALG I weg, jedoch erhältst du weiterhin die 300 € Zuschuss monatlich.
Insgesamt beläuft sich der Gründungszuschuss über maximal 15 Monate auf einen Betrag zwischen 10.000 € und 15.000 €.

Wichtigste Unterlagen für den Antrag: Businessplan inkl. Finanzplan

Damit dir die Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss zuteilt, brauchst du überzeugende Argumente. Die stellst du in einem Businessplan und einem Finanzplan vor.

 

Businessplan:

Du erläuterst möglichst detailliert und realistisch, wie du dir dein Unternehmen vorstellst. Dabei kannst du dich an folgenden Fragen orientieren:

  • Welche Marktlücke füllt dein Unternehmen?
  • Welchen Sinn und Zweck verfolgt es?
  • Wie kannst du deine Zielgruppe am besten ansprechen?
  • Welche Vorteile bringt dein Unternehmen?
  • Welchen Kundennutzen bringt dein Unternehmen?
  • Was macht dein Unternehmen konkurrenzfähig?

 

Finanzplan:

Ein weiterer wichtiger Punkt für die Agentur für Arbeit ist der Finanzplan. Diese Fragen kannst du als Hilfe innerhalb deines Finanzplans beantworten:

  • Wie wirst du dich in der Anfangsphase finanzieren?
  • Was denkst du, wie hoch dein Umsatz und deine Kosten sein werden?
  • Wie wird dein Unternehmen später in der Lage sein, sich selbst zu finanzieren und Gewinn zu machen?

 

Die Antragstellung: Was musst du einreichen?

Sobald du mindestens einen Tag ALG I beziehst, kannst du der Agentur für Arbeit mitteilen, dass du dich selbstständig machen möchtest. Darauf erhältst du ein Antragsformular und die Bundesagentur für Arbeit vereinbart mit dir einen Termin, für den du einige Unterlagen mitbringen musst:

  • Das ausgefüllte Antragsformular
  • Dein Businessplan
  • Dein Finanzplan
  • Die Tragfähigkeitsbescheinigung/ Stellungnahme einer fachkundigen Institution (Handwerkskammer, Gründungszentrum, Bank, etc.)
  • Nachweis über deine fachliche Qualifikation
  • Bestätigung vom Finanzamt über die Anmeldung deiner Selbstständigkeit
  • Dein Lebenslauf
  • Spezielle Genehmigungen, die evtl. für deine Art von Unternehmen notwendig sind
  • Zusätzliche Qualifikationen (Existenzgründungskurse) sind von Vorteil

 

Worauf achtet das Arbeitsamt: Wichtigste Ausschlusskriterien und Tipps für den Gründungszuschuss

Da du keinen rechtlichen Anspruch auf einen Gründungszuschuss hast, liegt die Entscheidung darüber in dem Ermessen deines Sachbearbeiters. Daher ist es für dich von Vorteil, wenn du weißt, nach welchen Kriterien die Sachbearbeiter urteilen.
Hier findest du die drei wichtigsten Ausschlusskriterien, die du unbedingt kennen solltest:

Vermittelbarkeit

Was eigentlich ein großer Pluspunkt für dich sein sollte, wird in Falle eines Gründungszuschusses zu einem Nachteil für dich: Du bist zu gut vermittelbar. Denn das Arbeitsamt zieht die Vermittlung in Arbeitsverhältnisse einer Neugründung vor.
Daher solltest du Gründe darlegen, warum eine Vermittlung in ein Anstellungsverhältnis für dich nicht vielversprechend ist. Das können gesundheitliche oder persönliche Gründe sein, jedoch auch die Rolle als Alleinerziehendes Elternteil. Du kannst auch anführen, dass deine Qualifikation nicht zu den aktuellen Stellenangeboten passt.

Falsche Kalkulation

Bei der Kalkulation des Gründungszuschusses musst du vorsichtig sein. Dieser ist dazu gedacht, deine Lebenshaltungskosten und Kosten für deine soziale Absicherung zu decken. Du solltest ihn auf keinen Fall in die Umsatzplanung einberechnen, sondern als private Einnahme einkalkulieren.
Auch die zweite Phase nach den sechs Monaten solltest du bei deinem ersten Antrag außer Acht lassen. Den Gründungszuschuss für die neun Monate nach den ersten sechs Monaten Unterstützung musst du separat beantragen.

Du benötigst den Gründungszuschuss überhaupt nicht

Solltest du in deinem Finanzplan mit hohen Umsätzen rechnen, geht das Arbeitsamt davon aus, dass du den Gründungszuschuss nicht benötigst und dein Antrag wird abgelehnt. Berechne deine Umsätze realistisch und lieber ein wenig zu niedrig, um deine Chancen auf den Gründungszuschuss zu erhöhen.

Nebenverdienst bei Gründungszuschuss

Wenn dein Anspruch auf ALG I relativ gering ausfällt, kann es für dich sinnvoll sein, eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Doch Vorsicht: Deine Selbstständigkeit muss als hauptberufliche Tätigkeit gelten und muss daher mindestens 15 Wochenstunden in Anspruch nehmen. Im Gegensatz dazu darf deine Nebentätigkeit die 15 Wochenstunden nicht überschreiten.
Dabei ist der Verdienst deiner Nebentätigkeit jedoch irrelevant: sie darf sogar mehr Gewinn einbringen als deine hauptberufliche Selbstständigkeit.

Nebentätigkeit abklären

Damit dein Gründungszuschuss nicht abgebrochen wird, solltest du dich vorher mit deinem Arbeitsvermittler absprechen. Kläre unbedingt, ob deine geplante Nebentätigkeit zulässig ist.

Gründungszuschuss und Krankenversicherung

Da der Gründungszuschuss als Einnahmequelle gilt, können deine Krankenkassenbeiträge steigen. Die gesetzliche Krankenversicherung berechnet sich nach deinen Einnahmen, dem allgemeinen Beitragssatz und dem individuellen Zusatzbeitrag. Mit berechnet werden:

  • Unterhaltszahlungen (falls vorhanden)
  • Kapitalerträge aus Dividenden oder Zinsen
  • Einnahmen aus Verpachtung/ Vermietung
  • Rentenzahlungen
  • Gewährter Gründungszuschuss (abzüglich der 300 € Pauschale)

Vorteile der privaten Krankenversicherung (PKV) für Gründer

Wenn du selbstständig bist, kann sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung lohnen. Denn die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung orientieren sich an deinen Einnahmen, welche durch den Gründungszuschuss in die Höhe getrieben werden.
Die Beiträge in die private Krankenversicherung hingegen sind unabhängig von deinem Einkommen. Auch die Nachweise über Einnahme- und Vermögensverhältnisse musst du nicht mehr erbringen, was dir viel Zeit und Arbeit einsparen kann.

Krankenversicherung

Wenn du ALG I beziehst, übernimmt die Agentur für Arbeit die Zahlung für Leistungen wie Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Sobald du den Gründungszuschuss beziehst und selbstständig bist, musst du selber für deine Krankenversicherung aufkommen. Der Zuschuss über 300 € soll dich dabei unterstützen. Auch deine Krankenkasse kann dir in diesem Fall Fragen beantworten und dir ein gutes Angebot unterbreiten.

Fazit

Du hast eine gute Geschäftsidee und kannst diese mit einem starken Businessplan inkl. Finanzplan untermauern? Dann lass dich nicht von den Anforderungen abschrecken! Der Gründungszuschuss kann dir eine gute Starthilfe aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit sein. Außerdem musst du diesen nicht zurückzahlen.

Florian
Florian
Mein erstes Unternehmen habe ich bereits im zarten Alter von 21 Jahren im Studium gegründet. Wirklich erfolgreich war das ganze nicht, aber viele Jahre später stehe ich auf eigenen Beinen und verdiene online im Internet gutes Geld. Auf bizFM teile ich einige meiner persönlichen Ansichten und Erfolgsrezepte.
Florian
Florian
Mein erstes Unternehmen habe ich bereits im zarten Alter von 21 Jahren im Studium gegründet. Wirklich erfolgreich war das ganze nicht, aber viele Jahre später stehe ich auf eigenen Beinen und verdiene online im Internet gutes Geld. Auf bizFM teile ich einige meiner persönlichen Ansichten und Erfolgsrezepte.

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