Gewerbeschein beantragen: So machst du es richtig!

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Ein Gewerbeschein berechtigt die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Grundsätzlich kann jeder einen Gewerbeschein beantragen, da in Deutschland die Gewerbefreiheit herrscht. Da in Deutschland Gewerbefreiheit herrscht, kann grundsätzlich jeder einen Gewerbeschein beantragen, sofern dies nicht gegen geltende Gesetze verstößt oder gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Wo und wie das funktioniert und mit welchen Kosten man rechnen muss, erfährst du hier.

Grundlegendes zum Gewerbeschein

Der Gewerbeanmeldungsschein, umgangssprachlich „Gewerbeschein“ oder „Gewerbeanzeige“ genannt, bescheinigt die ordnungsgemäße Anmeldung eines Gewerbes. Der Gewerbeschein von der Gewerbemeldestelle ausgestellt. Die Gewerbemeldestelle ist Teil des Ordnungs- oder Bezirksamtes der Stadt oder Gemeinde, in der sich der Betriebssitz befindet. Als Betreiber eines Gewerbes muss man im Rahmen der Gewerbeordnung (GewO) arbeiten.

Wo kann ich einen Gewerbeschein beantragen?

Für die Gewerbeanmeldung ist meistens das Gewerbeamt, das Ordnungsamt oder das Wirtschaftsamt zuständig. Um herauszufinden, welches Amt für dich zuständig ist, suchst du am besten auf der offiziellen Website deiner Stadt oder Gemeinde danach. Wenn man sich den Weg zum Amt und lange Wartezeiten ersparen will, sollte man auch gleich prüfen, ob eine Onlineanmeldung angeboten wird. In jedem Fall ist es empfehlenswert, das Antragsformular bereits auf der Webseite des zuständigen Amts herunterzuladen und auszufüllen, um vor Ort Zeit zu sparen.

Onlinebeantragung

Sofern deine Stadt oder Gemeinde die Online-Gewerbeanmeldung anbietet, musst du dich gegebenenfalls für die Online-Services registrieren. Auf vielen Seiten findet man die digitale Gewerbeanmeldung unter der Bezeichnung „eMeldung”. Dort trägst du alle gewünschten Informationen genau wie bei einem Antrag-Formblatt ein, geforderte Ausweise, Genehmigungen etc. hängst du eingescannt als PDF an.

Alternativen: Beantragung

Wenn Ihre Gemeinde nicht die Möglichkeit bietet, den Gewerbeschein online zu beantragen, kannst du dies auch persönlich beim lokalen Ordnungsamt erledigen. Achte in diesem Fall darauf, die Anmeldegebühren in bar mitzubringen. Sofort nach der Anmeldung erhältst du eine Bestätigung. Wenn du den Gewerbeschein per Post oder Fax beantragen möchtest, kannst du das Anmeldeformular auf der Webseite deiner Gemeinde herunterladen und es am PC ausfüllen. Den Ausdruck unterschreibst du und verschickst ihn anschließend per Post oder Fax an dein lokales Gewerbeamt. Die Anmeldegebühr überweist du auf das dafür vorgesehene Bankkonto.

Unterlagen

Um einen Gewerbeschein beantragen zu können, brauchst du neben dem ausgefüllten Antragsformular auch einen Personalausweis oder einen anderen amtlichen Ausweis mit Lichtbild. Weitere Unterlagen sind je nach Art des Gewerbes und der Unternehmensform notwendig. Personengesellschaften müssen zum Beispiel einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag bzw. den Handelsregisterauszug, eine Zustimmungserklärung der Gesellschafter und das Beiblatt Vertretungsberechtigte vorlegen. Einige Gewerbe, wie beispielsweise Taxiunternehmen oder Pflegedienste, unterliegen außerdem zusätzlichen Zulassungsvoraussetzungen. Im Zweifelsfall ist es immer gut, bei der zuständigen Behörde nachzufragen, ob weitere Nachweise für den Erhalt eines Gewerbescheins gebraucht werden. Neben den notwendigen Unterlagen, musst du zusätzlich eine Anmeldegebühr zahlen.

Wer muss einen Gewerbeschein beantragen?

Grundsätzlich muss jeder Gewerbetreibende einen Gewerbeschein beantragen. Wer dies nicht tut, muss ein Bußgeld bezahlen. Zudem kann eine Steuernachzahlung vom Finanzamt anfallen. Als Gewerbetreibender gilt generell jeder, der sich selbstständig macht und gewinnorientiert arbeitet. Durch die Gewerbefreiheit kann jeder in Deutschland ein Gewerbe anmelden. Die Tätigkeit muss nach außen klar erkennbar und legal sein. Für Freiberufler und Hobbyisten gelten allerdings Ausnahmen.

Freiberufler

Freiberuflerinnen und Freiberufler brauchen keinen Gewerbeschein. Ein Selbständiger gilt als Freiberufler, wenn er einen der sogenannten Katalogberufe ausübt, die in § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) aufgelistet sind. Selbstständige, die in einem Katalogberuf oder einem katalogähnlichen Beruf arbeiten, müssen keinen Gewerbeschein beantragen. Die Gewerbesteuer muss nicht gezahlt werden und die Wahl der Rechtsform, sowie der Eintrag ins Handelsregister entfallen. Dennoch müssen Freiberufler ihre Tätigkeit beim Finanzamt anmelden.

Hobbyisten

Wer keinen Katalogberuf ausübt, aber sein Unternehmen in einem geringen, nicht profitorientierten Umfang betreibt, zählt als Hobbyist und muss kein Gewerbe anmelden. Dies gilt beispielsweise, wenn man bei rebuy in unregelmäßigen Abständen gebrauchte Elektrogeräte verkauft, man für Freunde und Bekannte manchmal kaputte Möbel für einen niedrigen Lohn repariert oder man sein eigenes Obst und Gemüse in einem Schrebergarten anbaut und Teile davon an Freunde und Bekannte abgibt. Mit einem Hobby darf man pro Jahr maximal 410 Euro Gewinn erwirtschaften. In diesem Fall ist die Führung eines kleinen Kassenbuches empfehlenswert, um jederzeit Umsatz und Gewinn nachweisen zu können und Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Wie viel kostet die Gewerbeanmeldung?

Neben den notwendigen Unterlagen musst du außerdem eine Anmeldungsgebühr zahlen. Diese Bearbeitungsgebühr kann von Gemeinde zu Gemeinde variieren und bewegt sich in etwa zwischen 15 und 65 Euro. In Berlin kostet die Gewerbeanmeldung zum Beispiel 26 Euro je Einzel-Gewerbe.

Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung, wenn ich selbstständig bin?

Als Selbstständiger oder Freiberufler bist du nicht mehr in deiner gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Du musst dich dort nun auf Antrag befreien lassen. Die künftige Beitragshöhe richtet sich nach deinem Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betrugen in 2021 zwischen 2.400 € und 11.100 € jährlich (Mindest- und Höchstbeitrag inkl. Pflegepflichtversicherung). Für viele Selbstständige ist die Private Krankenversicherung aufgrund des besseren Preis-Leistungs-Verhältnisses die günstigere Alternative. Denn anders als in der Gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Beiträge hier nicht nach deinem Einkommen. Das Risiko von unerwarteten Nach- und Vorauszahlungen entfällt somit. Vielmehr gewähren viele Anbieter Beitragsrückerstattungen, wenn du die Versicherung nicht beanspruchst. Als Versicherter in der PKV kommst du in den Genuss der besten medizinischen Versorgung. Privatversicherte benötigen kein „TSGV-Gesetz“, um einen Termin bei einem Facharzt zu bekommen. Schnelle Terminvergaben und kurze Wartezeiten beim Arzt sind gängige Praxis und ein Privileg vieler privatversicherter Selbstständiger.

Den Kleinen Gewerbeschein beantragen!

Um die Unterscheidung deutlich zu machen, hat sich die umgangssprachliche Bezeichnung „Kleingewerbeschein“ bei entsprechenden Gewerbeanmeldungen etabliert. Ein bestimmtes „Kleingewerbeschein-Formular“ gibt es aber nicht. Planst du, ein Kleingewerbe anzumelden, musst du im Vordruck lediglich ein paar Felder weniger ausfüllen. Außerdem gibt es nach erfolgreicher Anmeldung Unterschiede in der Rechtsform des Gewerbes.

IHK und Finanzamt: das geschieht nach dem Gewerbeschein beantragen

Sobald du dein Gewerbe angemeldet hast, werden die Informationen seitens der Meldestelle an die IHK und an das Finanzamt weitergeleitet. Du bekommst Post von beiden Stellen. Bei der IHK wirst du Pflichtmitglied. Du erhältst einen Fragebogen, auf dem du beantworten musst, wie hoch dein voraussichtlicher Umsatz sein wird. Anhand dessen stuft die IHK dich ein und erlässt einen Beitragsbescheid. Nachdem das Finanzamt von deiner Gewerbeanmeldung erfahren hat, schickt es dir den steuerlichen Erfassungsbogen zu. Dort musst du Angaben zur angemeldeten Tätigkeit machen.

Zum einen sind das Kontaktdaten, zum anderen die Inhalte der Tätigkeit. Aber auch steuerlich relevante Fragen nach dem voraussichtlichen Umsatz und Gewinn, nach der Form des Jahresabschlusses (einfach Gewinnermittlung oder Bilanz), sowie die Frage, ob du als Kleinunternehmer agierst, musst du beantworten. Der steuerliche Fragebogen hat es in sich, denn die Angaben, die du hier machst, ziehen Konsequenzen bei der Finanzbehörde nach sich. Gib zum Beispiel einen voraussichtlichen Gewinn von 50.000 € an, wirst du auf dieser Grundlage bereits im Vorfeld eine Aufforderung zur Einkommensteuervorauszahlung erhalten. Aus diesem Grund lohnt es sich, einen Steuerberater heranzuziehen. Die Kosten, die für die Unterstützung entstehen, sind gut investiert und sorgen unter anderem dafür, dass du keine unnötigen oder überhöhten Steuervorauszahlungen leisten musst.

Florian
Florian
Mein erstes Unternehmen habe ich bereits im zarten Alter von 21 Jahren im Studium gegründet. Wirklich erfolgreich war das ganze nicht, aber viele Jahre später stehe ich auf eigenen Beinen und verdiene online im Internet gutes Geld. Auf bizFM teile ich einige meiner persönlichen Ansichten und Erfolgsrezepte.
Florian
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Mein erstes Unternehmen habe ich bereits im zarten Alter von 21 Jahren im Studium gegründet. Wirklich erfolgreich war das ganze nicht, aber viele Jahre später stehe ich auf eigenen Beinen und verdiene online im Internet gutes Geld. Auf bizFM teile ich einige meiner persönlichen Ansichten und Erfolgsrezepte.

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