Als freier Mitarbeiter lebst du sicherlich den Traum von so manchem Kollegen. Du bist weitestgehend selbst für dein Arbeiten verantwortlich, auf der anderen Seite musst du dich jedoch jedes Jahr mit lästigen Themen wie Steuern oder Versicherungen herumschlagen. Das kann so manches graues Haar herbei beschwören. Ich möchte dir mit diesem Artikel ein wenig aufschlüsseln, was du als freier Mitarbeiter bei der Besteuerung deines Einkommens zu beachten hast.
Wann bin ich freier Mitarbeiter?
Für die Tätigkeit als freier Mitarbeiter hat sich in den vergangenen Jahren ein toller Begriff aus dem Englischen auch in Deutschland verankert, nämlich der des Freelancers. Unter einem Freelancer oder eben einem freien Mitarbeiter versteht man eine selbstständige Person, die basierend auf einem Dienst- oder Werkvertrag Aufträge für ein Unternehmen ausführt. Die selbstständige Person ist dabei jedoch nicht fest in das Unternehmen eingegliedert, zählt also nicht als normaler Arbeitnehmer und führt auch keine sozialversicherungspflichtige berufliche Tätigkeit aus.
In diesem Fall bekommt der Freelancer kein festes Gehalt von dem Unternehmen, sondern wird mit einem Lohn bezahlt. Gleichzeitig fällt der Freelancer nicht unter den Kündigungsschutz, ist jedoch auch nicht an die Urlaubs- und Arbeitszeiten eines Unternehmens gebunden.
Ich erkläre es dir an einem Beispiel aus meiner inzwischen schon ellenlangen Freelancer zeit:
Ich habe vor einigen Jahren als freier Mitarbeiter für eine lokale Zeitung im Sportteil gearbeitet. Mein damaliger Lohn war an die Anzahl und Länge der von mir eingereichten Artikel zu den verschiedensten Sportthemen, aber allen voran Fußball gebunden. Da die meisten Fußballspiele an Wochenende waren, habe ich unter der Woche also kaum Arbeitszeit gehabt, während der Rest meiner Kollegen in der Redaktion war. Dafür war ich oftmals die einzige Person, die sich denn Sonntagabend damit rumschlagen durfte, Gespräche mit Spielern und Trainern zu führen und die Zeitung für montags fertig zu machen. Ich war selbst verantwortlich für mein Lohnvolumen, war jedoch nicht fest angestellt und musste letztlich auch keine Kündigung schreiben. Ich habe die Redaktion lediglich darüber informiert, dass ich nicht mehr zur Verfügung stünde.
Muss ich als freier Mitarbeiter meinen Lohn versteuern?
Die Versteuerung in der freien Mitarbeit ist sicherlich ein undurchsichtiges Thema. Welche Steuern fallen an? Rechne ich diese in einer Steuererklärung ab? Wann zahle ich sie? Das versuche ich dir im Folgenden anhand der verschiedenen Steuerarten für Arbeitnehmer und Unternehmer zu verdeutlichen.
Gewerbesteuer
Als freier Mitarbeiter fallen für dich keine Gewerbesteuern an. Dennoch musst du deine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden und bekommst dadurch eine Steuernummer zugeteilt. Diese ist für dich von großer Bedeutung, denn beim Finanzamt hingegen musst du deine Löhne versteuern.
Umsatzsteuer
Die für Freelancer undurchsichtigste Steuer ist die Umsatzsteuer. Grundsätzlich gilt jedoch, dass du als freier Mitarbeiter umsatzsteuerpflichtig bist. Je nachdem welche Tätigkeit du ausübst, liegt der Umsatzsteuersatz bei 19 beziehungsweise 7 Prozent. Allen voran künstlerische Tätigkeiten fallen unter die Besteuerung von 7 %. Darüber hinaus gibt es auch freie Berufe, die von der Umsatzsteuer befreit sind, an der Spitze stehen dort selbstständig praktizierende Ärzte.
In einigen Fällen kannst du jedoch als Freelancer auch ein Kleingewerbe anmelden und dementsprechend von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Auf der einen Seite fällt für dich in diesem Fall erstmal keine Umsatzsteuer fällig. Auf der anderen Seite kannst du dann jedoch auch keine Vorsteuer abziehen.
Unabhängig davon muss einmal im Jahr eine Umsatzsteuererklärung und einmal pro Quartal eine Vorsteueranmeldung beim Finanzamt eingereicht werden. Letztere kann auch auf elektronischem Weg übermittelt werden.
Einkommensteuer
Die Tätigkeitsfelder in der freien Mitarbeit sind vielfältig und werden in die Kategorien Katalogberufe, katalogähnliche Berufe, Tätigkeitsberufe und neue freie Berufe eingeteilt. Ich selbst habe eine Zeitlang als Werbetexter gearbeitet, was unter die katalogähnlichen Berufe fällt. Für diese Klasse, aber auch für die Katalog- und Tätigkeitsberufe gilt, dass sich das Finanzamt in der Regel nicht für dein Einkommen oder die Tätigkeit interessiert.
Anders sieht es bei den neuen freien Berufen aus, hinter denen sich einige Tätigkeiten im Internet oder im Sektor der Finanzdienstleistungen verbergen können. Gerade dort wird der künstlerische, freie Aspekt der Tätigkeit vom Finanzamt infrage gestellt.
Doch auch freiberufliche Mitarbeiter haben Steuererklärungen abzugeben. In dieser hast du die Möglichkeit, eine sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorzulegen. Diese ist wesentlich weniger aufwendig als eine Bilanz und verrechnet tatsächliche Ausgaben mit Einnahmen, um deinen jährlichen Gewinn zu ermitteln. Sie lässt sich in der Steuererklärung mit der Anlage EUR der verpflichtenden Steuererklärungsanlage S beilegen. Danach ist deine Steuererklärung bereits fertig und deine Gewinne sind übermittelt.
Wichtig: Als hauptberuflicher Freelancer kannst du bei den Ausgaben eine Pauschale von derzeit 2455 Euro pro Jahr ansetzen (Stand 22.12.2022). Als nebenberuflicher Freelancer sind es derzeit 614 Euro.
Anhand dieser Angaben werden deine Gewinne und der zu versteuernde Betrag ermittelt. Bedenke also, dass du mit deinen finanziellen Ressourcen clever planst und nicht alles für Spaß und Party auf den Kopf haust.
Was mache ich mit meinen Zweifeln?
Ich habe nun wirklich jahrelange Erfahrung mit Steuern als freier Mitarbeiter. Dennoch habe ich zu Beginn meiner Laufbahn große Probleme mit Voranmeldungen und Steuererklärungen gehabt. Hätte ich zu dieser Zeit nicht meinen Großvater, das alte Finanzgenie, gehabt, wäre ich vermutlich dem Wahnsinn verfallen. Dementsprechend gilt auch für dich, dass es bei Zweifeln keine Schande ist, deine Familie, Freunde oder aber einen Steuerberater um Hilfe zu bitten. Das ist meist besser, als sich auf das eigene Halbwissen zu verlassen.
Fazit: Freier Mitarbeiter und Steuern & – plane mit Bedacht
Zum Abschluss kann ich dir nur zusammenfassend sagen, dass es das wichtigste ist, dass du deine finanziellen Ressourcen richtig planst und steuerliche Abgaben in diese Planung mit einbeziehst. Bist du erst einmal im Thema drin, schleichen sich bei Vorsteueranmeldungen und Steuererklärungen schnell Routinen ein und du fühlst dich sicherer. Generell ist die Versteuerung von freier Mitarbeit kaum komplizierter als die Steuererklärung eines Arbeitnehmers und sollte dich nicht von dem Sprung in die Freelancerei abhalten.