In Deutschland begleitet die Brille täglich rund 40 Millionen Menschen. Da es viele verschiedene Sehstörungen gibt, muss die Sehhilfe individuell an die Augen angepasst werden, um optimale Unterstützung zu liefern. Deshalb ist der Kauf einer Sehhilfe oftmals mit hohen Kosten verbunden, eine günstige Alternative aus dem Supermarkt bringt oft nicht den gewünschten Effekt. Die Sehstärke der Sehhilfe muss zudem regelmäßig kontrolliert werden, denn mit den Jahren verschlechtert sich die Sehkraft meist zunehmend – es wird wieder ein neues Modell fällig.
Die anfallenden Kosten werden nur sehr selten von der Krankenkasse übernommen.
Doch welche Möglichkeiten hast Du sonst, die nötigen Gläser und den Rahmen zu finanzieren? Das steuerliche Absetzen Deiner Brille könnte eine Option für Dich sein. Die Frage, ob auch Du deine Sehhilfe steuerlich absetzen kannst, beantworten wir Dir in diesem Artikel.
Ist meine Brille steuerlich absetzbar?
Wenn Du Deine Brille steuerlich absetzen möchtest, dann musst Du ein paar Dinge beachten. In seltenen Fällen kannst Du Deine Sehhilfe als Werbungskosten geltend machen.
Viel gängiger ist aber das Absetzen als außergewöhnliche Belastung. Das sind alle Ausgaben für ärztlich verschriebene Maßnahmen, welche die Krankenkasse nicht trägt. Der Haken bei der Sache: Bei der Einkommenssteuerberechnung kannst Du außergewöhnliche Belastungen nur dann geltend machen, wenn die Kosten die zumutbare Belastungs-Grenze übersteigen.
Brauchst Du die Brille für den Job?
Für bestimmte Berufe kann eine spezielle Brille erforderlich sein. Diese wird auch Arbeitsplatzbrille genannt und ist explizit auf Deine Arbeitssituation zugeschnitten, weshalb Du sie privat meist nicht gebrauchen wirst. Dazu gehören beispielsweise Bildschirmarbeitsplatzbrillen, Schweißerbrillen mit Korrektionsgläsern oder Lupenbrillen für handwerkliche Tätigkeiten.
Um bestmöglich auf die Bedürfnisse Deines Arbeitsplatzes einzugehen ist diese Art von Brille meistens eine Spezialanfertigung und kann Dich gleich mehrere hundert Euro kosten.
Wenn die Brille aufgrund einer Sehschwäche nötig ist
Eine Sehhilfe, die Du zum Ausgleich eines Sehdefizits brauchst, zählt zu den medizinischen Hilfsmitteln und kann daher als außergewöhnliche Belastung in Deine Steuererklärung einfließen. Du kannst sie also unter den Krankheitskosten verbuchen. Hier empfiehlt es sich, tiefer in die Tasche zu greifen und an Brillengläsern sowie Brillengestell nicht zu sparen, denn erst wenn die zumutbare Belastungsgrenze überschritten wird. Wo diese Grenze für Dich liegt ist individuell. Unten erfährst Du mehr dazu.
Wenn der Chef die Brille zahlt
Da es nicht so einfach ist, eine Brille steuerlich abzusetzen, ist es von Vorteil, wenn dein Arbeitgeber für Deine notwendige medizinische Anschaffung aufkommt. Wichtig dabei ist zu wissen, dass Kosten für privat genutzte Sehhilfe wie der Arbeitslohn gelten, daher musst Du sie trotz dessen versteuern. Lediglich die übernommenen Kosten für eine Schutzbrille sind für Dich steuerfrei.
Dein Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, die Kosten Deiner Brille zu tragen. Eine Ausnahme stellt nur die Schweißerbrille dar, da sie als Schutzkleidung zählt, allerdings ohne die Verglasung mit den passenden Korrektionsgläsern. Es geht hier lediglich um den Schutz Deiner Augen.
Wenn Du einen Nachweis dafür hast, dass Du eine Arbeitsplatzbrille benötigst, leisten viele Arbeitgeber trotzdem bei Bildschirmarbeitsplatzbrillen und bei Lupenbrillen eine Zuzahlung oder übernehmen gleich die gesamten Kosten. Dein Arbeitgeber kann diese Kosten steuerlich absetzen.
Allerdings wird Dich Dein Arbeitgeber nur bei der Finanzierung einer einfachen Brillenversion unterstützen, modische extrawünsche werden wahrscheinlich nicht berücksichtigt.
Als was lässt sich die Brille von der Steuer absetzen?
Es gibt generell zwei Optionen, um Deine Brille von der Steuer abzusetzen. In den meisten Fällen zählt Deine Sehhilfe zu der außergewöhnlichen Belastung. Seltener fällt sie unter die Werbungskosten.
Solltest Du an Deinem Arbeitsplatz eine spezielle Brille aus Sicherheitsgründen benötigen – darunter zählen die Schutzbrille, Bildschirmbrille oder Lupenbrille – ist es möglich, diese als Werbungskosten geltend zu machen.
Brillen, die lediglich zum Ausgleich eines Sehdefizits beitragen, kannst Du unter den außergewöhnlichen Belastungen verbuchen. Du brauchst dazu ein ärztliches Attest und die Rechnung über die Kosten Deiner Brille. Jedoch kannst Du damit Deine Brille nicht vollständig absetzen. Für jeden Steuerzahler gibt es eine zumutbare Belastungsgrenze, die sich auf sein Einkommen bezieht und die Du daraus prozentual berechnen kannst.
Wenn die Brille als außergewöhnliche Belastung zählt
Leistungen, die Du von Deinem Arzt verschrieben bekommst, die Kosten dafür allerdings selbst tragen musst, kannst Du generell von der Steuer absetzen – als außergewöhnliche Belastung. Hierunter fallen beispielsweise Zahnersatz, Hörgeräte, Prothesen du orthopädische Schuhe, aber auch frei verkäufliche Medikamente, die Dein Arzt Dir auf einem Rezept verordnet.
Wird Dir also eine Sehunterstützung attestiert, kannst Du diese erst einmal unter die außergewöhnlichen Belastungen zählen. Das Problem an der Sache ist aber, dass der Staat Dir eine individuelle Belastungsgrenze berechnet. Diese ist der Anteil an den Kosten, den Du selbst – laut Gesetzgeber – für Deine Brille zahlen kannst. Nur wenn die Anschaffung Deiner neuen Brille diesen Betrag übersteigt, hast Du die Möglichkeit, diese als außergewöhnliche Belastung in Höhe des übersteigenden Betrages abzusetzen. Du kannst also bestenfalls nur ein Teil Deiner Brille absetzen, nicht den kompletten Betrag.
Pro-Tipp: Steuer-Apps wie Taxfix können dir jede Menge Arbeit bei der Steuererklärung abnehmen. Ebenfalls eine gute, aber oft viel zu selten genutzte Anlaufstelle ist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe.
Wie kann ich meine Sehhilfe in der Steuererklärung angeben?
Jedes Jahr begleitet Dich die Steuererklärung, daher ist es wichtig sich damit auseinanderzusetzen. Wenn Du eine Brille trägst, fragst Du Dich bestimmt, ob Du diese von Deiner Steuer abziehen kannst. Die Berechnung des abzugsfähigen Teils Deiner Sehhilfe ist nicht ganz leicht. Sie hängt von Deinem Familienstand, Deiner Einkommensklasse und Deiner steuerlichen Veranlagung ab. Die maximale Zumutbarkeit der finanziellen Belastung liegt dann prozentual bei 1-7% von Deinem Einkommen.
Kann ich meine Sonnenbrille von der Steuer absetzen?
Eine Brille, die Du weder aus medizinischen noch aus arbeitstechnischen Gründen benötigst, zählt als privater Gebrauchsgegenstand und Du kannst sie somit auch nicht steuerlich absetzen werden. Normale Sonnenbrillen wirken sich also nicht steuermindernd aus.
Anders sieht es aus, falls Du Dir aus medizinischer Notwendigkeit eine Sonnenbrille anschaffst, etwa wegen einer Krankheit oder wenn Deine Sonnenbrille eine Sehstärke beinhaltet. In dem Fall kannst Du sie als außergewöhnliche Belastung anrechnen und es gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Brille.
Zählt Deine Sehhilfe zu den Werbungskosten?
Erfüllt Deine Brille bestimmte Voraussetzungen, dann kannst Du sie als Werbungskosten geltend machen. Das ist aber eher die Seltenheit. Deine Brille muss dafür ein objektives, eindeutiges Arbeitsutensil sein. Der individuelle Nutzen reicht hier nicht, denn ansonsten gilt Deine Brille als medizinisches Hilfsmittel und nicht als Arbeitsmittel.
Ein weiteres Argument, damit Du Deine Brille als Werbungskosten absetzen kannst, ist, dass Deine Sehschwäche von Deinem Beruf oder einem Arbeitsunfall herrührt.
Unser Fazit
Deine Brille steuerlich abzusetzen ist nicht ganz einfach, es müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dennoch lohnt es sich, einen Versuch zu wagen und zu prüfen, ob auch Du durch Deine Sehhilfe an Deiner Steuer sparen kannst.