Das Anlagevermögen einer Firma unterliegt einem ständigen Wertverlust. Man nutzt Abschreibungen, um diesem Rechnung zu tragen. Die Abschreibungen dienen dazu, dass der Gegenstand in der Bilanz nicht mit den Anschaffungskosten auftaucht, denn das würde die gesamte Bilanz des Unternehmens verfälschen.
Abschreibungen sind dazu da, um dem natürlichen Verschleiß einer Maschine oder eines Werkzeuges gerecht zu werden. Es gibt aber auch noch andere Gründe, warum ein Anlagegut wertlos werden kann, beispielsweise durch Feuer oder andere Naturgewalten. Die Abschreibung gehört zu den Aufwendungen eines Betriebes und erscheint demnach in der Gewinn- und Verlustrechnung. Hier mindert sie den Gewinn des Unternehmens. Abschreibungen werden meistens am Ende eines Geschäftsjahres vorgenommen; in der Regel ist das der 31.12. eines Jahres. Die korrekte Bezeichnung dieses GuV-Kontos lautet „Abschreibung auf Sachanlagen“.
Abschreibungen berechnen
Zwei Größen sind besonders wichtig für die Abschreibungsbestimmung: der Anschaffungspreis und die Nutzungsdauer. Wie hoch die konkrete Abschreibung aussieht, errechnet sich dann anhand dieser beiden Werte in Verbindung mit der gewählten Abschreibungsmethode. Als Beispiel dient die lineare Abschreibung:
Beispiel zu linearen Abschreibungen
Eine mobile Poliermaschine wird für 15.000 Euro angeschafft, diese soll fünf Jahre lang verwendet und linear abgeschrieben werden. Der Anschaffungspreis wird durch die Nutzungsdauer geteilt. Die jährliche Abschreibung beträgt demnach:
15.000 EUR / 5 Jahre = 3.000 EUR
Durch die gleichmäßige Abschreibung reduziert sich der Restwert der Poliermaschine jedes Jahr um 3.000 Euro, bis er letztendlich den Wert 0 erreicht. Wird die Maschine weiterhin genutzt, verbleibt sie mit einem Restwert von 1 Euro in der Unternehmensbilanz.
Buchungssätze für Abschreibungen
In der Praxis können sich unzählige verschiedene Buchungssätze ergeben, je nachdem welches Wirtschaftsgut abgeschrieben wird. Für das Beispiel der planmäßigen Abschreibung einer Poliermaschine lautet der Buchungssatz:
Abschreibung auf Sachanlagen 3.000 EUR an Maschinen 3.000 EUR
Buchungen
Hier ein Beispiel für eine Buchung. Wir haben Dir unterschiedliche Szenarien aufgelistet, damit Du den für Dich zutreffenden Fall ansehen kannst und Deine Buchungen korrekt durchführst.
Gehen wir davon aus, dass Du im September einen Laptop für 1800 Euro netto erwirbst.
Die AfA-Dauer laut Tabelle beträgt dann 3 Jahre.
Beim Kauf buchst Du den Gesamtbetrag (ggf. inkl. UmSt.) auf das Anlagekonto (Büroeinrichtung) und benutzen, sofern zutreffend, den Steuerschlüssel „19% VoSt.“
Berechnung allgemein
Die Berechnung der Abschreibung funktionier dann im Allgemeinen folgendermaßen:
1800 EUR/3/12 = 50 EUR mtl. Abschreibung
Jahr 1: 4 x 50 = 200 EUR
Letztes Jahr: 8 x 50 EUR = 400 EUR
Buchung am 31.12.
Angenommen, Du buchst genau am 31.12. eines Jahres. Folgendermaßen sähe dann deine Buchung aus:
200 EUR
von 4830; Abschreibungen auf Sachanlagen (S)
an 420; Büroeinrichtung (H)
Ohne USt.
Buchung im Jahr 2-3 am 31.12.
Du buchst im zweiten oder dritten Jahr am 31.12.:
600 EUR
von 4830; Abschreibungen auf Sachanlagen (S)
an 420; Büroeinrichtung (H)
Ohne USt.
Buchung im letzten Jahr am 31.12.
Du buchst im letzten Jahr am 31.12.:
400 EUR
von 4830; Abschreibungen auf Sachanlagen (S)
an 420; Büroeinrichtung (H)
Ohne USt.
Beispiel zu leistungsbezogenen Abschreibungen:
Diese Art der Abschreibung kann bei Anlagegütern zum Einsatz kommen, deren Leistung nicht konstant genutzt wird. Du kannst damit die tatsächliche Abnutzung eines Wirtschaftsguts besser berücksichtigen. In diesem Fall werden die von der Steuer abzusetzenden Abschreibungsbeträge nicht zeitbezogen, sondern leistungsbezogen berechnet.
Du kaufst beispielsweise einen LKW für 120.000 Euro für Deine Firma. Die Gesamtleistung des Fahrzeugs setzt Du mit 300.000 Kilometern an. Auf Basis dieser Zahlen kommt ein Abschreibungsbetrag von 40 Cent pro Kilometer heraus (120.000/300.000). Nun wird für jedes Jahr die Zahl tatsächlich gefahrener Kilometer herangezogen, um den jährlichen Abschreibungsbetrag zu berechnen. Angenommen, Du bist im ersten Jahr 30.000 Kilometer gefahren. Dann ergibt sich die leistungsbezogene Abschreibung für das Jahr wie folgt:
30.000 Kilometer x 0,40 EUR = 12.000 EUR
In den folgenden Jahren verfährst Du genauso, bis die Gesamtleistung von 300.000 Kilometern erreicht ist.
Wenn Du die leistungsbezogene Abschreibung nutzen willst, musst Du die jährliche Leistung Deines Wirtschaftsguts nachweisen – egal, ob es sich um eine Maschine oder einen LKW handelt. Für Maschinen gibt es Betriebsstundenzähler, für Fahrzeuge bietet sich ein Fahrtenbuch an. Beachte, dass das Finanzamt die leistungsbezogene Abschreibung genehmigen muss.
Beispiel zu degressiven Abschreibungen
Wie die lineare und die leistungsbezogene Abschreibung, fällt auch die degressive Abschreibung in die Kategorie der planmäßigen Abschreibungen. Bei dieser sinken die Abschreibungsbeträge kontinuierlich über die Zeit der Nutzungsdauer. In den ersten Jahren der Nutzung werden also höhere Beträge abgeschrieben.
Die steuerliche Zulassung der degressiven Abschreibung gilt vor allem als Mittel zur Wirtschaftsförderung. Sie setzt im Unternehmen in kürzerer Zeit Geldmittel frei, sodass es bald wieder neu investieren kann.
Das steuerlich zulässige Verfahren zur degressiven Abschreibung ist die geometrisch-degressive Abschreibung, auch Buchwert-Abschreibung genannt. Dabei wird stets der gleiche Prozentsatz vom aktuellen Buchwert des Wirtschaftsguts abgeschrieben (zum Beispiel 30 Prozent). Ein anderes Verfahren ist die arithmetisch-degressive Abschreibung, bei der die Abschreibungsbeträge mithilfe einer abnehmenden Zahlenreihe bestimmt werden.
Die Buchwert-Abschreibung wird folgendermaßen berechnet:
Buchwert des Vorjahrs x Abschreibungssatz = Abschreibungsbetrag
Der Abschreibungssatz wird dabei in Prozent angegeben. Im Jahr der Anschaffung bringst Du die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten selbst auf.
Du kaufst zum Beispiel für 100.000 Euro eine Maschine für Dein Unternehmen. Laut AfA-Tabelle beträgt die Nutzungsdauer zehn Jahre. Der Abschreibungssatz soll 20 Prozent betragen. Auch hier gilt die Regel, dass das Anschaffungsjahr je nach Monat der Anschaffung nur teilweise angesetzt werden darf. In diesem Beispiel soll die Anschaffung der Einfachheit halber im Januar erfolgen.
Erstes Jahr: Abschreibungsbetrag: 20 Prozent von 100.000 Euro = 20.000 Euro, restlicher Buchwert: 80.000 Euro
Zweites Jahr: Abschreibungsbetrag: 20 Prozent von 80.000 Euro = 16.000 Euro, restlicher Buchwert: 64.000 Euro
Drittes Jahr: Abschreibungsbetrag: 20 Prozent von 64.000 Euro = 12.800 Euro, restlicher Buchwert: 51.200 Euro
Viertes Jahr: Abschreibungsbetrag: 20 Prozent von 51.200 Euro = 10.240 Euro, restlicher Buchwert: 40.960 Euro
Und so weiter.
Dabei gibt es jedoch eine Besonderheit: Rechnerisch erreichst Du bei dieser Abschreibungsmethode nie eine vollständige Abschreibung auf null. Ein Ausweg besteht darin, ab einem gewissen Zeitpunkt zur linearen Abschreibung zu wechseln – laut § 7 Abs. 3 Satz 1 EStG ist das auch erlaubt. Ein günstiger Zeitpunkt dafür ist, wenn der lineare Abschreibungsbetrag höher ist als der degressive.
Tipp zur Berechnung der Abschreibungsbeträge
Wenn Du für ein Wirtschaftsgut die Abschreibungen berechnen möchtest, brauchst Du vor allem drei Werte: Anschaffungsdatum, Anschaffungswert und Nutzungsdauer in Wirtschaftsjahren.
In den sogenannten AfA-Tabellen (AfA Bedeutung: Absetzung für Abnutzung) kannst Du überprüfen, welche Nutzungsdauern für unterschiedliche Vermögensgegenstände angesetzt werden. Diese Daten sind nicht rechtlich bindend, sie werden aber vom Finanzamt und der Rechtsprechung als Leitlinien verwendet.
Unser Fazit
Abschreibungen dienen in der Buchhaltung dazu, den Aufwand einer Anschaffung, also zum Beispiel eines Investitionsobjektes, über die Lebensdauer zu verteilen. Die Abschreibung sorgt für eine gleichmäßige Belastung der Finanzen Deines Unternehmens durch die Investitionssumme über die Lebensdauer der Anschaffung.
Eine Abschreibung führt zu einer Reduzierung der Steuerlast durch den Erwerb eines Wirtschaftsgutes. Jedes Mal, wenn ein Freelancer sein Geschäftstelefon benutzt, sinkt der Wert seines Gerätes. Die Abschreibung ist die Erfassung der Wertminderungen dieses Vermögensgegenstandes.