Vielleicht hast du schon einmal gehört, dass es in Deutschland schwer ist, ein eigenes Gewerbe zu gründen. Das stimmt so aber gar nicht. In Deutschland gilt die Gewerbefreiheit. Und das bedeutet, dass jeder, der sich selbstständig machen möchte, das auch darf und kann.
Abgesehen vom Handwerk und anderen überregulierten Branchen ist die Gründung von einem Kleingewerbe gar nicht so schwierig. Damit du auch alles während des Gründungsprozesses richtig machst und auf das Finanz-, Gewerbe und weiteren Ämter vorbereitet bist, sind hier alle Informationen zum Kleingewerbe für dich zusammengestellt.
Kleingewerbe: Das musst Du wissen
Warum nicht den Vorteil der Gewerbefreiheit nutzen und ein eigenes Kleingewerbe gründen? Falls du momentan überlegst, die Selbstständigkeit auszutesten und ein Kleingewerbe zu gründen, bist du hier genau richtig. Wir beantworten dir die wichtigsten Fragen rund um die Gründung deines Kleingewerbes:
- Was unterscheidet ein Kleingewerbe von anderen Gewerben und freiberuflichen oder selbstständigen Beschäftigungen?
- Welche Rechtsformen und Geschäftsbezeichnungen sind möglich?
- Wo bekomme ich den Gewerbeschein und welche Meldepflichten gibt es?
- An welche Steuer- und Buchführungsvorschriften muss ich mich halten?
- Wie sieht die perfekte Rechnung aus?
Falls dir das nun alles ein wenig zu kompliziert erscheint, sei an dieser Stelle beruhigt. Du findest alle wichtigen Information gebündelt in diesem Artikel. Schließlich gibt es eine Menge sehr guter Gründe, ein Kleingewerbe zu gründen:
- Zusatzeinkommen: Ein sicheres Zweiteinkommen für Angestellte, Studierende, Ruheständler und nicht-berufstätige Eltern.
- Arbeitslosigkeit: Die Selbstständigkeit kann ein Weg aus der Arbeitslosigkeit sein, indem du dir selbst deinen Beruf ermöglichst.
- Selbstbestimmung: Kreative Freiheit und immer wieder neue Herausforderungen locken in die Selbstständigkeit.
- Freizeit und Langeweile: Du hast zu viel Zeit als Rentner? Ein Kleingewerbe kann zu einem Hobby mit attraktiven Zusatzeinkommen werden.
- Testballon: Das Kleingewerbe ermöglicht eine abgesicherte Testphase deiner Geschäftsidee.
- Zufall: Durch überraschende Angebote eröffnet sich dir ein attraktives Zweiteinkommen.
Was ist überhaupt ein „Kleingewerbe“?
Ein Kleingewerbe ist sozusagen die kleine Schwester des Gewerbes. Das Gewerbe bezeichnet grob gesagt jede eigenverantwortliche unternehmerische Tätigkeit, also Industrie- und Handwerksbetriebe sowie Händler und Dienstleister.
Das Kleingewerbe bezieht sich nur auf Gewerbe, die sich nicht an das Handelsgesetzbuch und andere kaufmännische Vorschriften zu halten brauchen. Ein Kleingewerbe beschäftigt sich demnach nicht mit dem Handel von Produkten.
Die meisten selbstständigen Tätigkeiten sind Gewerbe. Es gibt jedoch auch Freiberufler, für die andere Vorschriften gelten. Freiberufler sind zum Beispiel Land- oder Forstwirte, Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte oder Journalisten.
Wenn du die Vorschriften für dein Kleingewerbe genau kennen möchtest, kannst du diese im Bürgerlichen Gesetzbuch, in der Gewerbeordnung und den Steuer- und Sozialgesetzen wiederfinden. Genau definiert ist das Kleingewerbe nicht. Wichtige Punkte sind jedoch die Gewinnabsicht und die Regelmäßigkeit der Tätigkeit.
Unterschied: Kleingewerbe und Kleinunternehmer
Als Kleingewerbetreibender unterscheidest du dich in wichtigen Aspekten von einem Kleinunternehmer.
Da das Kleingewerbe einen eingeschränkten Geschäftsumfang hat, bist du als Inhaber kein Kaufmann im Sinne des HGB. Du hast den Vorteil, dass dein Kleingewerbe nicht in das Handelsregister eingetragen werden muss und du dich daher auch nicht an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches halten musst. Das kann vieles vereinfachen.
Sowohl die doppelte Buchführung als auch die Bilanzen-Erstellung entfallen. Allerdings darf der Umsatz deines Kleingewerbes im vorigen Jahr die 22.000 € und im laufenden Jahr die 50.000 € nicht übersteigen (Kleinunternehmerregelung).
Für dein Kleinunternehmen gelten die allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie die Steuervorschriften.
Kleinunternehmerregelung
Wenn deine Umsätze im vorangegangenen Jahr unter 22.000 € und im laufenden Jahr unter 50.000 € betragen, gilt für dich die Kleinunternehmerregelung. Damit entfällt für dich die Umsatzsteuer an das Finanzamt, wodurch dir einiges an Verwaltungsarbeit erspart bleibt. Du brauchst keine Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben, jedoch wird dir eine bezahlte Vorsteuer an das Finanzamt auch nicht erstattet.
Kleingewerbe-Abgrenzung zu Gewerbebetrieben / HGB-Kaufleuten
Gewerbebetriebe sind dazu verpflichtet, sich an die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu halten. HGB-Kaufleute müssen sich zusätzlich noch an die Spezialvorschriften aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) halten. Wenn du ein Kleingewerbe gründen möchtest, bist du zum Glück von beiden Vorschriften befreit. Du brauchst dein Kleingewerbe auch nicht im Handelsregister einzutragen, was dir viel Ärger erspart.
Mögliche Rechtsformen für Kleingewerbe
Welche Rechtsform für dein Kleingewerbe gilt, hängt davon ab, ob du alleine oder im Team gründest.
Wenn du dich dazu entscheidest, alleine zu gründen, bist du Einzelunternehmer. Dazu reicht eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt aus. Es ist kein Eintrag in das Handelsregister notwendig, und solange das so bleibt, solltest du davon Abstand nehmen. Als Einzelunternehmer bist du allein verantwortlich für dein Kleingewerbe und haftest dementsprechend immer mit deinem gesamten privaten Vermögen.
Für manche ist die alleinige Verantwortung zu risikoreich. Dann bietet sich eine Gründung im Team an. Eine gängige Rechtsform ist in dem Fall die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Du teilst dir die Verantwortung mit den Mitgründern. Das bedeutet, dass jeder einzelne mit seinem gesamten privaten Vermögen für das Kleingewerbe haftet. Wenn eine Person einen Fehler macht, muss die gesamte Gesellschaft diesen tragen. Auch bei dieser Rechtsform ist kein Handelsregistereintrag oder Mindestkapital erforderlich.
Die Vor- und Nachteile des Kleingewerbes
Ein Kleingewerbe bringt viele Vorteile mit sich. Bevor du dich für diese Gründungsform entscheidest, kannst du dir hier noch einmal eine Liste mit allen Vor- sowie Nachteilen ansehen.
Vorteile
- Einfache Verwaltung: Es ist keine Umsatzsteuervoranmeldung und keine Bilanz am Jahresende vorzuweisen. Daher ist die Umsatzsteuererklärung schnell erledigt und du sparst viel Zeit.
- Kostengünstig: Für ein Kleingewerbe benötigst du kein Mindestkapital und es kann formlos gegründet werden.
- Wettbewerbsvorteil: Du hast die Möglichkeit, Ware günstiger zu verkaufen und kannst einen höheren Gewinn erzielen.
Nachteile
- Kein Vorsteuerabzug: Auch bei hohen Anschaffungskosten oder Investitionen kannst du dich nicht durch einen Vorsteuerabzug entlasten.
- Wettbewerbsnachteil: Viele Unternehmer bevorzugen kaufmännische Unternehmer als Geschäftspartner. Außerdem wirst du als Kleingewerbetreibender manchmal nicht ernst genommen.
- Namensgebung: Du bist bei der Firmierung, also der Namensgebung, deines Kleingewerbes eingeschränkt.
Pflichten des Kleingewerbes
Mit der Gründung eines Kleingewerbes gehen bestimmte Pflichten einher. Aber keine Sorge, hier werden dir alle wichtigen Punkte erklärt, sodass du nichts verpasst:
- Die Geschäftsführung
- Bezeichnung und Firmenname
- Einkommensgrenze und Freibeträge
- Haftung
Die Geschäftsführung
Je nach Gründungsform unterscheidet sich die Geschäftsführung. Wenn du als Einzelunternehmer gründest, bildest du die alleinige Geschäftsführung. Damit trägst du auch die volle Verantwortung für alle Unternehmensentscheidungen und haftest mit deinem gesamten Privatvermögen für dein Kleingewerbe. Außerdem vertrittst du das Kleingewerbe nach außen. Gründest du im Team, teilst du sowohl Verantwortung als auch die Haftung für das Kleingewerbe.
Bezeichnung und Firmenname
Als Gründer eines Kleingewerbes bist du in der Namensgebung deines Unternehmens eingeschränkt. Im Geschäftsverkehr trittst du stets mit vollem Namen auf – Vor- und Zuname. Außerdem kannst du einen Sachzusatz oder eine Geschäftsbezeichnung vor den Namen anführen. Diese darf allerdings nicht firmenähnlich sein, jedoch sind Hinweise auf die Tätigkeit oder die Branche erlaubt, zum Beispiel „Eisenhandel Laura Huber“.
Einkommensgrenze und Freibeträge
Solange die Kleinunternehmerregelung für dein Kleingewerbe gilt, entfällt für dich die Umsatzsteuer. Als Gründer eines Kleingewerbes fällt jedoch die Gewerbesteuer an, wobei für Kleingewerbetreibende ein Freibetrag gilt. Sollte der Gewinn deines Kleingewerbes den Freibetrag von jährlich 24.500 € nicht übersteigen, entfällt auch die Gewerbesteuer.
Haftung
Als Gründer deines Kleingewerbes haftest du als Einzelunternehmer grundsätzlich mit deinem gesamten privaten Vermögen. Ein Vorteil des Kleingewerbes: du benötigst kein Mindestkapital und kannst so viel Geld investieren, wie du möchtest.
Gründest du ein Kleingewerbe im Team in Form einer GbR haften alle Gründungsbeteiligten mit ihrem gesamten privaten Vermögen. Dabei ist die Haftung unabhängig davon, wer die Schuld herbeigeführt hat. Das bedeutet, wenn einer einen Fehler macht, müssen alle Gründungsbeteiligten dafür haften. Wie du dir vermutlich vorstellen kannst, hat das sowohl Vor- als auch Nachteile. Auf der einen Seite entlastet die gemeinsame Verantwortung. Auf der anderen Seite leidet gegebenenfalls die ganze Gruppe unter dem Fehler einer Einzelperson. Wächst deine Firma, sind Kapitalgesellschaften wie die GmbH Alternativen, um die Privathaftung zu reduzieren.
Kosten
Für die Gründung eines Kleingewebes fallen Kosten für die Anmeldegebühr beim Gewerbeamt an. Diese variiert von Gemeinde zu Gemeinde, liegt aber in der Regel bei 60 €.
Bei einem Kleingewerbe ist weder ein Notar noch die Eintragung im Handelsregister notwendig, wodurch du Kosten sparst. Allerdings kann es bei der Gründung einer GbR mit einem Team von Vorteil sein, einen Anwalt dazu zu holen. Der kann euch bei der Aufsetzung eines GbR-Vertrages helfen und ihr könnt potentiellen Streit vermeiden. Allerdings fallen in diesem Fall für euch Anwaltskosten an.
Wenn du Ladengeschäfte eröffnen möchtest oder dich in Büros einmietest, fallen dafür noch weitere Kosten an. Diese sind allerdings sehr individuell.
Kleingewerbe anmelden
Sobald du dich dazu entschieden hast, ein Kleingewerbe zu gründen, kannst du dich mit der Anmeldung beschäftigen. Dazu gehst du zu dem ortszuständigen Gewerbeamt und führst dort eine kostenpflichtige, formlose Gewerbeanmeldung durch. Auch wichtige Sachverhalte, wie zum Beispiel eine Ummeldung, teilst du dem Gewerbeamt mit.
Danach erhältst du einen Vordruck zur steuerlichen Erfassung deines Kleingewerbes. Falls du im Sinn hast, Mitarbeiter einzustellen, benötigst du eine Betriebsnummer. Diese kannst du problemlos beim Arbeitsamt beantragen. Wenn du Mitarbeiter einstellst, sind diese noch bei den jeweiligen Krankenkassen zu melden.
Nach der Anmeldung des Kleingewerbes beim Gewerbeamt folgt noch die Anmeldung bei der zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer) sowie bei der passenden Berufsgenossenschaft.
Erst wenn du als Geschäftsführer den Status eines Kaufmanns erfüllst, folgt die Eintragung in das Handelsregister. Wenn du darauf bestehst, kannst du dich auch schon als Kleingewerbetreibender in das Handelsregister eintragen lassen. Dann giltst du als Kann-Kaufmann und bist auch an die Regeln des Handelsgesetzbuches gebunden.
Rechnungslegung, Buchhaltung und Bilanzierung im Kleingewerbe
Auch im Kleingewerbe hast du die Pflicht, für eine ordnungsgemäße Buchführung zu sorgen. Alle Geschäftsvorgänge deines Kleingewerbes musst du demnach aufzeichnen. Die Aufzeichnungen müssen darauf Rückschluss geben, welche Art und welchen Umfang das jeweilige Geschäft hatte und wie die allgemeine Ertrags- und Vermögenslage des Kleingewerbes ist. Zur Vereinfachung kannst du auf Rechnungsprogramme zurückgreifen.
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Kleingewerbe Rechnungen schreiben
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Buchhaltungssoftware und Rechnungsprogramm für Kleingewerbe
Für die Umsatzsteuer sind ordnungsgemäße Rechnungen notwendig. Dabei richtest du dich nach den Richtlinien und Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes. Damit kannst du fast nichts falsch machen. Achte darauf, dass jede Rechnung die erforderlichen Pflichtangaben erfüllt. Sollte die Kleinunternehmerregelung für dein Kleingewerbe gültig sein, so gelten noch einmal andere Vorgaben oder du bist von einer Ausnahme betroffen.
Wenn du gerade mit deinem Kleingewerbe in die Selbstständigkeit einsteigen möchtest, kann die Buchhaltung eine Herausforderung darstellen. Da kann ein Buchhaltungs- und Rechnungsprogramm eine wahre Rettung sein.
Mithilfe von professionellen Programmen kannst du im Handumdrehen Rechnungen sowie Angebote erstellen. Außerdem sparst du dir die Kosten eines Steuerberaters, indem du die Buchhaltung selbst erledigst.
Eine professionelle Software ist vertraut mit aktuellen Aufbewahrungsfristen sowie Datenschutzvorgaben. Das kann dir viel Ärger ersparen. Denn auch bei einem Kleingewerbe bist du dazu verpflichtet, jegliche Korrespondenz sowie alle Zahlungsbelege, die mit Geschäftsvorgängen verbunden sind, aufzubewahren. Dabei gelten sowohl für Kleingewerbe als auch andere Gewerbsformen dieselben Aufbewahrungsfristen. Allerdings gibt es auch gute kostenlose Buchhaltungssoftware.
Steuern und Kleingewerbe
Als Betreiber eines Kleingewerbes gelten für dich Sonderregeln. Für Kleingewerbe gilt ein Freibetrag von 24.500 € im Jahr. Solange du unter diesem Freibetrag bleibst, entfällt die Gewerbesteuer. Trotzdem musst du die Einkommenssteuer zahlen.
Solange die Kleinunternehmerregelung für dein Kleingewerbe gilt, brauchst du keine Umsatzsteuer zu zahlen. Ansonsten wird diese fällig.
Wenn du dich dazu entscheidest, Mitarbeiter einzustellen, wird die Lohnsteuer fällig. Diese musst du zum Zeitpunkt der Einstellung anmelden.
Unternehmensfortbestand im Kleingewerbe
Als Unternehmensführung entscheidest Du, ob du aus dem Kleingewerbe austreten möchtest. Bevor du das Kleingewerbe schließen musst, kannst du einen gesetzlichen Erben auswählen und dein Kleingewerbe auf diesen übertragen.
Sollte das nicht klappen, kannst du im Falle einer Schließung zwischen zwei Optionen wählen: du kannst die wesentlichen Betriebsmittel veräußern oder in dein Privatvermögen übertragen.
Krankenversicherung von Kleingewerbetreibenden
Wenn du ein Kleingewerbe gründen möchtest, stellt sich die Frage nach der Krankenversicherung. Je nachdem, wie du ansonsten versichert hast, hast du dabei die übliche Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung. Als Inhaber deines Kleingewerbes bist du per se von der Sozialversicherung befreit. Es entfallen also Beiträge zur Rentenversicherung oder Arbeitslosenversicherung. Befindest du dich parallel in einem Anstellungsverhältnis, musst du diese natürlich zahlen.
Unser Fazit: Kleingewerbe gründen
Wenn du hier angekommen bist, hast du alle Informationen, die du über ein Kleingewerbe kennen solltest. Ein Kleingewerbe anzumelden ist verhältnismäßig unkompliziert und du kommst um viele Verwaltungsaufgaben sowie Kosten herum. Der Aufwand für ein Kleingewerbe ist im Großen und Ganzen relativ gering. Bei der Gründung hast du die Wahl zwischen dem Einzelunternehmen und der GbR. Ein Kleingewerbe eignet sich hervorragend, um sich nebenberuflich selbstständig zu machen. Du kannst deine Geschäftsidee zu geringen Kosten und Risiko auf dem Markt testen und bei Erfolg expandieren.